Küchen-Abluftreinigung nach VDI 2052Gesundheit – Sicherheit – Wirtschaftlichkeit
Gesundheit – Sicherheit – Wirtschaftlichkeit
Unabhängig von der Art der Küchenabluftanlage birgt jedes Gebäude das potentielle Risiko eines Brandes. Wichtig ist daher die regelmäßige Inspektion und Wartung der Anlage. Andernfalls baut sich unbemerkt im Laufe der Zeit ein Fettfilm auf, der mit der Zeit sogar verharzt. Fette zeigen eine erhöhte Zündempfindlichkeit, die sich auf Grund von Thermochemischen Reaktionen bis zur Selbstentzündung steigern kann. Folge sind Fettbrände, die zu schweren Unfällen mit Personen- und Sachschäden führen können. Fettablagerungen erhöhen auch den Strömungswiderstand, wodurch sich der Luftwechsel reduziert. Somit werden die Küchenfette ungenügend abgesaugt und lagern sich auf sämtliche Küchenoberflächen ab.
Das Abluftsystem von den Abzugshauben und Lüftungsdecken bis hin zum Ventilator ist oft schwer zugänglich und wird deshalb oft gar nicht oder nur in leicht erreichbaren Bereichen vom Küchenpersonal unzureichend gereinigt. Erst die regelmäßige Beseitigung der Fett- und Staubbelastung durch eine professionelle Reinigung der Küchenabluft kann ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten!
Die Berufsgenossenschaft legt in ihrem Regelwerk fest,
dass Küchenablufthauben und deren Komponenten wie z.B. Aerosolabscheider, täglich inspiziert und bei Bedarf gereinigt werden, mindestens alle 14 Tage.
Küchenabluftdecken sind regelmäßig, mindestens jedoch halbjährlich auf ihren Verschmutzungsgrad zu überprüfen und bei Bedarf zu reinigen. Dies gilt insbesondere für den Deckenhohlraum, sofern dieser mit der Küchenabluft in Verbindung kommen kann.
Einrichtungen der Küchenabluftanlage (z.B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.
Auch Aktivkohlefilter sind mindestens zweimal pro Jahr durch einen Sachkundigen auf ihre geruchsabscheidende Wirkung zu überprüfen und bei Bedarf auszutauschen.
Unsere erfahrenen Servicemitarbeiter führen die brandschutztechnische Reinigung schnell, gründlich und gewissenhaft durch. Der Betriebsablauf wird dabei nicht belastet, da wir uns stets nach den Betriebszeiten richten. Die jährliche Reinigung Ihrer Anlage durch uns bringt Sicherheit im Brandschutz und verlängert die Lebensdauer Ihrer Anlage. Unsere Hygienefachberater erstellen Ihnen nach der kostenlosen Aufnahme des Ist-Zustandes ein unverbindliches Angebot zur Reinigung.
Rechtslage
Die VDI 2052 schreibt in Verbindung mit der BGR 111 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die regelmäßige Inspektion und fachgerechte Reinigung von gewerblichen Küchenabluftanlagen vor. Bei unzureichender Einhaltung der Vorschrift liegt im Schadensfall ein Verschulden der Unternehmensleitung vor.
Gesetzliche Informationen - Auszüge VDI 2052
§8 Brandschutz
„Aus der Küchenabluft sind die festen und flüssigen Bestandteile so weit wie möglich abzuscheiden, um die Verschmutzung und damit die Brandgefahr im Abluftsystem zu minimieren. Küchenabluftanlagen müssen mit wirksamen Aerosolabscheiden ( 7.1 Aerosolabscheider) ausgerüstet sein. Diese sollen einen Flammendurchschlag in nachfolgende Anlagenteileverhindern. Aus brandschutztechnischen Gründen ist besonderer erst auf die Reinigung zu legen (siehe Abschnitt 11). Lüftungsanlagen für den Küchenbetrieb einschließlich ihrer Zu- und Abluftleitungen müssen aus nicht-brennbaren Werkstoffen bestehen. Zur Kontrolle und Reinigung der Abluftanlage muss eine ausreichende Anzahl von Revisionsöffnungen vorhanden sein..."
§11 Betrieb und Instandhaltung
„Küchenlüftungshauben und ihre Komponenten sind täglich auf Verschmutzungen zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren. Küchenabluftdecken und ihre Komponenten sind monatlich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für den Deckenhohlraum, sofern dieser mit der Küchenabluft in Verbindung kommen kann. Einrichtungen der Abluftanlage (z.B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.
Regelmäßige Wartungsarbeiten halten optimale und zuverlässige Betriebsbedingungen aufrecht und ermöglichen eine langfristige Werterhaltung Ihrer Anlagen. Nach einer kostenlosen Aufnahme des Ist-Zustandes Ihrer Anlage erstellen Ihnen unsere Hygienefachberater ein unverbindliches Angebot zur Reinigung. Wir sichern Ihnen als Fachunternehmen eine nach den Regeln der Technik und Hygiene einwandfreie Durchführung aller Tätigkeiten zu. Der Betriebsablauf wird dabei nicht belastet, da wir uns stets nach den Betriebszeiten richten. Sie können anschließend ohne Verzug Ihre Anlage mit gutem Gewissen weiternutzen.
Gehen Sie kein Risiko ein und schließen Sie einen Wartungsvertrag mit uns ab, der Sie vor all diesen Problemen bewahrt.
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